Wirtschaftpedia
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Das Gesetz zur Preisangabenverordnung (PAngV) besagt unter anderem, dass beim Verkauf von Waren an Endverbraucher der Endpreis anzugeben ist (d.h. Bruttopreise). Ebenso sind Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung zu nennen.


Auszeichnungspflicht[]

Alle Waren oder Dienstleistungen, die für den Endverbraucher angeboten werden, müssen mit Bruttopreisen ausgezeichnet sein. Dazu gehören u.a. die Mehrwertsteuer, Lieferkosten uvm. Die Ausnahme besteht bei Werbung. Wenn dort jedoch Preise genannt werden, muss diese deutlich sein.


Grundpreisangabe[]

Bei manchen Produkten muss der Grundpreis stehen. Zum Beispiel bei Obst, Fleisch und Käse, aber auch bei Kabeln, Stoffen, Teppichen etc. Also alle messbaren Waren, die der Kunde kaufen kann muss der Grundpreis pro Maßeinheit angegeben werden (z.B. Kabel: 5,90/10m, Orangen: 1,50/1Kg)

http://www.ftd.de/asset/Image/dpa-infoline-images/thumbs/ora/orangen_16249484.original.small-3-2-200-0-0-2818-1874.jpg


Sonderaktionen[]

Sonderpreise müssen nicht zwangsläufig auf allen Artikeln neu ausgezeichnet werden. Diese Bedingung gilt jedoch nur für Sonderaktionen, die weniger wie 15 Tage andauern.

http://www.naturkost.com/blog/uploads/rabatt-naturkost.jpg

Beispiele:

a) Ein Modegeschäft hat eine Sonderaktion "Am 31.04.2008 alle Artikel 20% reduziert" Für diese Aktion müssen die Preise nicht explizit ausgezeichnet werden.

b) Ein Modegschäft reduziert ab 31.04.2008 alle Preise um 5%. In diesem Fall müssen alle Waren mit neuen Preisen ausgezeichnet werden, wenn die Sonderaktion länger als 15 Tage dauern wird.

Irreführung[]

Ein Preis, der zwischen zwei Artikeln hängt, Miniaturschildchen, die nur unter der Lupe lesbar sind und „verwaschene“ Etiketten.

Dies sind alles Hinweise für eine Irreführung und verstoßen gegen die wichtigste Voraussetzung bei der Preisvergabeordnung.


Besonderheiten[]

Für folgende Branchen gelten noch zusätzliche Besonderheiten:

  • Einzelhandel
  • Tankstellen (Heranfahrende Autos müssen die Preise sehen können)
  • Dienstleistungen (Preisverzeichnis mit Leistungen muss sichtbar ausgehängt werden)
  • Kredite (Der effektive Jahreszins ist anzugeben)
  • Gastronomie/Hotel (Preise müssen in Preisverzeichnissen auf dem Tisch ausgelegt werden, dem Kunden vor der Bestellung vorgelegt oder gut sichtbar angebracht sein, im Falle von Sonderangeboten auf Anfrage genannt werden)
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